Pflege nach einem Herzinfarkt in Einbeck mit Herz und Sachverstand
In fünf Schritten zum Pflegegrad.
Wenn Sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherungen erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen.
Unser Pflegedienst weiß, worauf es bei diesem Prozess ankommt und steht Ihnen bei sämtlichen Fragen jederzeit zur Verfügung.
1. Erstmalig einen Pflegegrad beantragen
Sie sollten den Antrag so früh wie möglichen einreichen, da Sie bereits ab dem Tag, an dem Sie Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen, Anspruch auf Leistungen haben. Die für Sie zuständige Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse und hat in den meisten Fällen dieselbe Adresse.
Haben Sie den Antrag gestellt, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sie für die Erstellung eines Gutachtens besuchen. Für privat Versicherte ist die Firma Medicproof zuständig. Das Gutachten ist die Grundlage für die Bewilligung eines Pflegegrads.
2. Antragstellung
Den Antrag können Sie oder die bevollmächtigte Person formlos schriftlich per Wurf-Einschreiben oder Fax bei der Pflegekasse einreichen.
Max Mustermann, Musterweg 2, 2222 Musterhausen
An die Musterkasse
Musterstraße
PLZ Musterort
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beauftrage ich ab dem heutigen Tag Leistungen aus der Pflegeversicherung für:
Max Mustermann
Musterstraße
PLZ Musterort
Versichertennummer: XXXX
Ich bitte um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen und zügige Bearbeitung meines Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
3. Antragsformular der Pflegekasse
Wenn Sie den Antrag gestellt haben, wird Ihnen die Pflegekasse ein Antragsformular schicken oder Ihnen mitteilen, wo Sie dieses im Internet herunterladen können.
Die Fragen in dem Antrag müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Sollten Sie Punkte noch nicht bearbeiten können, lassen Sie diese offen.
4. Termin für die Begutachtung durch den MDK vereinbaren
Ist Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten die Firma Medicproof, mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben, beauftragen. Der Gutachter wird Ihnen den Termin schriftlich mitteilen.
Bei der Begutachtung sollte unbedingt die Hauptpflegeperson anwesend sein, da sie ebenso wie Sie detailliert Auskunft über Ihre Selbstständigkeit geben kann. Wird ein großes Zeitfenster für den Termin genannt, können Sie bei der Pflegekasse um genauere Informationen zur Uhrzeit bitten.
5. Vorbereitung auf die Begutachtung
Im Vorfeld des Termins sollten Sie ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie die Situationen, in denen Sie Unterstützung brauchen, detailliert festhalten. So kann der Gutachter sich einen umfassenden Eindruck von Ihrem Pflegebedarf verschaffen. Falls Sie später Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen möchten, ist das Pflegetagebuch die optimale Grundlage.
Außerdem sollten Sie frühzeitig alle wichtigen Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören Diagnosen von Ärzten, schriftliche Anordnungen von Pflegeleistungen sowie Krankenhausberichte.
Ablauf der Begutachtung
Der Gutachter überprüft Ihre Selbstständigkeit im Alltag. Je nach Ausprägung der Beschwerden wird die Höhe des Pflegegrads bestimmt. Wichtig ist, dass der Gutachter sich ausreichend Zeit nimmt, Sie zu allen Fähigkeiten befragt und die Ergebnisse korrekt notiert. Verlangen Sie von dem Gutachter, dass er Ihnen am Ende des Termins seine Einschätzung mitteilt.
Prüfung des Bescheids
Die Pflegekasse wird Ihnen einige Tage nach der Begutachtung einen schriftlichen Bescheid bezüglich der Erteilung eines Pflegegrads schicken. Sind Sie mit dem Ergebnis unzufrieden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.