MDK-Begutachtung – diese Bereiche werden überprüft
6-stufiges Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrads.
Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei privat Versicherten ist die Firma Medicproof zuständig. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Versicherten alle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die ihnen zustehen.
Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) V § 275 Neben Begutachtungen für die Krankenversicherungen und die Beratung bei Fragen zur medizinischen Versorgung führt der MDK Begutachtungen für die Pflegeversicherung durch und sichert die Qualität der Pflege.
Auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird die Pflegekasse ihre Entscheidung bezüglich eines Pflegegrads treffen.
Ablauf der MDK-Begutachtung
Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben, statt und ist eine Empfehlung für die Pflegekasse. Geregelt wird die Vorgehensweise des Gutachters in den Pflegebegutachtungsrichtlinien.
In einem 6-stufigen Verfahren wird Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen untersucht. So läuft die MDK-Begutachtung ab:
Der Gutachter prüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Begutachtung erfolgt in sechs Modulen gemäß der geltenden Begutachtungsregelungen nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II).
Anschließend empfiehlt der Gutachter einen Pflegegrad.
Im nächsten Schritt nennt er Möglichkeiten für die Prävention und Rehabilitation.
Außerdem gibt er eine Empfehlung zu Art und Umfang der Pflegeleistungen ab.
Abschließend formuliert er einen individuellen Pflegeplan.
Die Bereiche, die in dem Termin untersucht werden, sind:
- Mobilität
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Generell gilt:
Je eingeschränkter Sie in Ihrer Selbstständigkeit sind, desto höher wird der Pflegegrad sein. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld des Termins ausführlich über die Pflegebegutachtungsrichtlinien zu informieren, damit Sie wissen, welche Anforderungen für die Erteilung der jeweiligen Pflegegrade erfüllt sein müssen.
Mit unserem Pflegedienst sind Sie immer bestens beraten!